Sex am Steuer schützt nicht vor Fahrverbot
Wie der Branchendienst “Logistik Inside” berichtet, versuchte eine 22-jährige mit einer orginellen Einlassung, um ein Fahrverbot wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis herumzukommen. Sie sei gar nicht gefahren, sondern habe auf dem Beifahrersitz sitzend ihren am Lenkrad sitzenden Freund sexuell befriedigt. Kurz vor der mündlichen Verhandlung nahm die junge Frau den Einspruch jedoch zurück. Es wäre wohl auch ein hochnotpeinliches Verhör geworden.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Am 5. Mai 2007 um 15:23 Uhr
[…] gebührend nachholen können. Der 1000ste Beitrag war übrigens der gestern mit Sex am Steuer. Auch juristische Weblogs kommen eben um solche Beiträge von allgemeinem Interesse nicht […]