zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen bei der Altersgrenze in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Altersteilzeitvertrag. Im Ergebnis: “Eine Frage der Auslegung”. Denn nur wenige Klauseln meinen tatsächlich exakt das 65. Lebensjahr, die meisten die Regelaltersgrenze.
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am Dienstag, den 23. Januar 2007 um 15:25 Uhr veröffentlicht
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