Jan Ullrich: Strafanzeige Nummer 2 - Franke strikes back!
JuracityBlog hat hier schon mehrfach über die Affäre um Deutschlands gößten Radstar berichtet.
So hat die Affäre einmal zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses Ullrichs mit der Olaf Ludwig Cycling GmbH geführt. Da zum Zeitpunkt der Kündigung die Verfehlungen Ullrichs noch nicht zweifelsfrei erwiesen waren, ist hier das Thema “Verdachtskündigung” vertieft worden. Geht man davon aus, daß es sich bei dem Vertragsverhälnis um ein Arbeitsverhältnis handelt, dann darf man auch vermuten, daß sich Ullrich zwischenzeitlich mit seinem Arbeitgeber geeinigt hat. Die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 KSchG ist seit einiger Zeit verstrichen und über eine etwaige Kündigungschutzklage ist nichts öffentlich geworden, während alle anderen Verfahren Gegenstand der medialen Berichterstattung sind:
Britta Bannenberg, Professorin der Universität Bielefeld, hat gegen Ullrich Strafanzeige wegen Betrugs zu Lasten seines Arbeitgebers und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gestellt. Näheres zu den damit verbundenen Fragen in Bezug auf die Verwirklichung des Betrugstatbestandes finden Sie hier.
Dem Radstar droht in sportrechtlicher Sicht zudem ein Verfahren durch den Schweizer Radsportverband, in welchem es um eine mögliche Sperre und Fahrverbot als Lizenzfahrer gehen wird.
Ullrich hat seinerseits auf zivilrechtlichem Gebiet gegen den Heidelberger Doping-Experten Prof. Werner Franke eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es Franke vorläufig untersagt, weiter in den Medien zu kolportieren, Ullrich habe € 35.000 an den spanischen Doping-Arzt Eufemiano Fuentes für die Lieferung diverser Doping-Mittel gezahlt. Die Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungverfahren erfolgt u.a. per eidesstattlicher Versicherung. Gegen die Unterlassungsverfügung hat Prof. Franke zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt.
Prof. Franke sah sich nun veranlaßt, eine weitere Strafanzeige gegen Jan Ullrich wegen der Angabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung einzureichen, weil Ullrich im Eilverfahren versichert habe, nichts mit dem Dopingskandal um den spanischen Arzt zu tun zu haben. Dies, so Franke, stünde aber im Widerspruch zur Aktenlage der im spanischen Doping-Skandal ermittelenden Guardia Civil. Die falsche eidesstattliche Versicherung wird nach § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Doping-Skandal ist also offensichtlich fruchtbarer Nährboden für verschiedene rechtliche Auseinandersetzungen auf verschiedenen Rechtsgebieten.
Aktuelle Fundstelle: Mitteilung der Zeitung DIE WELT
Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

Am 15. September 2006 um 08:44 Uhr
[…] Die Hamburger Richter bestätigten damit eine einstweilige Verfügung, die der ehemalige Sieger der Tour de France gegen den Dopingexperten erwirkt hatte. Indem dieser “eine Äußerung verbreitet hat, von der glaubhaft gemacht ist, dass sie unwahr ist”, habe Franke das Persönlichkeitsrecht Ullrichts verletzt. Überzeugen ließ sich das Gericht auch nicht davon, dass Franke geltend machte, lediglich als Privatmann unwidersprochen gebliebene Presseberichte verbreitet zu haben: “Er selbst hat zu den Dopingvorwürfen recherchiert und als Sachkundiger die Presse als Forum genutzt.” Franke, der auch schon Strafanzeige wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegen Ullrich eingericht hatte, habe seine Behauptung auch zu einem Zeitpunkt verbreitet, als Ullrich ihr bereits öffentlich widersprochen hatte. […]
Am 3. Dezember 2006 um 22:48 Uhr
[…] Die Hamburger Richter bestätigten damit eine einstweilige Verfügung, die der ehemalige Sieger der Tour de France gegen den Dopingexperten erwirkt hatte. Indem dieser “eine Äußerung verbreitet hat, von der glaubhaft gemacht ist, dass sie unwahr ist”, habe Franke das Persönlichkeitsrecht Ullrichts verletzt. Überzeugen ließ sich das Gericht auch nicht davon, dass Franke geltend machte, lediglich als Privatmann unwidersprochen gebliebene Presseberichte verbreitet zu haben: “Er selbst hat zu den Dopingvorwürfen recherchiert und als Sachkundiger die Presse als Forum genutzt.” Franke, der auch schon Strafanzeige wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegen Ullrich eingericht hatte, habe seine Behauptung auch zu einem Zeitpunkt verbreitet, als Ullrich ihr bereits öffentlich widersprochen hatte. […]
Am 14. Februar 2007 um 12:19 Uhr
[…] blog.juracity.de hat die muntere Inanspruchnahme der Justiz im Zusammenhang mit der spanischen Doping-Affäre “Operation Puerta” und um den Radsportler Jan Ullrich bereits mehrfach kommentiert und über die Strafanzeige der Professorin der Universität Bielefeld Britta Bannenberg gegen Ullrich wegen Betrugs zu Lasten seines Arbeitgebers und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung Ullrichs gegen den Heidelberger Molekularbiologen Dr. Werner Franke, die es Franke vorläufig untersagt, weiter in den Medien zu kolportieren, Ullrich habe € 35.000 an den spanischen Doping-Arzt Eufemiano Fuentes für die Lieferung diverser Doping-Mittel gezahlt, sowie über die im Gegenzug von Franke gegen Ullrich gestellte Strafanzeige wegen vermeintlicher falscher eidesstattlicher Versicherung berichtet. […]
Am 6. April 2007 um 13:11 Uhr
[…] Eufemiano Fuentes durch Blutdoping auf die Tour de France 2006 vorbereitet zu haben (lesenwert: Juracity). Für T-Mobile arbeitet Jan Ullrich jedenfalls zurzeit trotz laufender Verträge nicht mehr, […]